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Ausgangsperre in Italien: Fahrzeuge beschlagnahmt

Von Rolf Lüthi
Neue Aufgabe für die italienische Polizei: Aus welchem Grund ist jemand unterwegs?

Neue Aufgabe für die italienische Polizei: Aus welchem Grund ist jemand unterwegs?

In Italien verschärft die Polizei die Gangart. Wer ohne triftigen Grund unterwegs ist, dessen Fahrzeug kann beschlagnahmt werden. Was einigen Automobilisten bereits widerfahren ist.

Das italienische Gesetz sieht vor, dass ein Gegenstand, der für ein Delikt benutzt wird, beschlagnahmt werden kann, um etwa eine Wiederholung des gleichen Delikts zu verhindern. Mit dieser Begründung kann ein Fahrzeug beschlagnahmt werden, wenn jemand zum Beispiel einfach zum Spass durch die Gegend fährt, wie das auch Motorradfahrer häufig tun. Ähnliche Regelungen kennen alle Staaten dieser Welt.

In Italien gilt eine Ausgangssperre. Das Haus darf nur verlassen werden, um zur Arbeit zu gelangen, aus medizinischen Gründen oder um Lebensmittel einzukaufen. Einzelne italienische Staatsanwälte haben die Polizei nun aufgefordert, vom Recht zur Beschlagnahmung Gebrauch zu machen. Wer ohne einen zulässigen Grund unterwegs ist, soll von der Polizei aufgefordert werden, auf direktem Weg nach Hause zurückzukehren. Dort soll das Fahrzeug von den Behörden abgeholt und verwahrt werden. Diese Androhung schreckt zweifellos stärker ab die bisher angedrohten Strafen, nämlich eine Busse von 206 Euro oder bis zu drei Monate Gefängnis.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist gleiches derzeit (20. März) nicht möglich, weil die Einschränkung der Mobilität zwar empfohlen, aber nicht verordnet ist.

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