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Strafe für Sebastian Vettel: Zeit für ein Umdenken

Von Mathias Brunner
Sebastian Vettel verraucht in Indien seine Reifen

Sebastian Vettel verraucht in Indien seine Reifen

Noch immer geben die Weltmeister-Kringel von Sebastian Vettel in Indien zu reden. Die Fans fanden sie fabelhaft, die Regelhüter rümpften die Nase. Jetzt muss etwas passieren.

Sebastian Vettel feierte seinen vierten WM-Titel, indem er Kringel mitten auf die Start/Ziel-Gerade des «Buddh International Circuit» zeichnete. Die Fans liebten das reifenverrauchende Spektakel und feierten den Heppenheimer frenetisch. Später setzte es vom Autoverband FIA eine Verwarnung für Vettel und eine Busse von 25.000 Euro für Red Bull Racing. Christian Horner, sein Teamchef bei Red Bull Racing, ist der Meinung, dass man in diesem Punkt die Regeln etwas flexibler auslegen sollte.

Christian Horner hier in Abu Dhabi: «Vielleicht sollten die Rennkommissare mehr Spielraum erhalten. Schliesslich sind die Momente nach einem Titelgewinn etwas Aussergewöhnliches, da sollte man auch auf aussergewöhnliche Art und Weise feiern dürfen. Gleichzeitig weiss ich, dass die Kommissare die geringstmögliche Strafe gewählt haben.»

RBR wird von seinem Champion das Geld übrigens nicht einfordern – die Bilder von Vettels Radierungen gingen um die Welt, das ist an Werbung ein Tausendfaches wert von 25.000 Euro.

Horner vergleicht: «Aber wir sind wirklich am Punkt, an dem sich der Verband überlegen müsste, mal ein Auge zuzudrücken. Ich meine, wenn in Wimbledon ein Spieler nach dem Finalsieg in die Loge hocheilt, um seine Eltern zu umarmen, dann kann ich mir auch nicht vorstellen, dass er dafür eine Strafe aufgebrummt erhält.»

Und wer könnte je die Zaunklettereine in den USA von «Spiderman» Helio Castro Neves vergessen? In den USA ist verstanden worden: Sport lebt von Emotionen. Wieso wird da ein Fahrer bestraft, wenn er mal Emotionen zeigt?

Christian Horner findet: «Was Vettel in Indian tat, war gut für den Sport, die Fans haben es geliebt, ob dann eine Strafe dem gesunden Menschenverstand entspricht, sei in Frage gestellt.»

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