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Michael Schumachers Gattin Corinna: Sieg vor Gericht

Von Vanessa Georgoulas
Recht auf Privatsphäre: Corinna Schumacher mit ihrem Ehemann Michael Schumacher

Recht auf Privatsphäre: Corinna Schumacher mit ihrem Ehemann Michael Schumacher

Michael Schumachers Frau Corinna hat sich vor Gericht durchgesetzt: Die Boulevardpresse darf keine Bilder der 45-Jährigen zeigen, auf denen sie in Sorge um den verunfallten Rekord-Champion zu sehen ist.

Corinna Schumacher konnte gestern, Donnerstag, vor dem Landgericht München einen Sieg verbuchen: Die Boulevardzeitungen «Bunte», «Neue Woche» und «Super Illu» dürfen keine Bilder der Gattin von Michael Schumacher zeigen, auf denen sie in Sorge um den verunfallten Rekord-Weltmeister zu sehen ist.

Durch die Bildveröffentlichung werde die Klägerin in ihren Rechten verletzt, heisst es in der Urteilsbegründung. Dies, weil Corinna Schumacher der Bildveröffentlichung weder ausdrücklich noch stillschweigend zugestimmt habe.

Die Fotos würden somit die Privatsphäre der 45-Jährigen verletzen. Anders schätzt das Gericht die Lage bei der Berichterstattung aus: Über alle Ereignisse, die mit dem schweren Ski-Unfall des ehemaligen Ferrari- und Mercedes-Piloten zusammenhängen, dürfe weiterhin geschrieben werden, wie das Gericht betont.

Michael Schumacher hatte sich Ende 2013 bei einem Skiunfall in den französischen Alpen neben anderen Verletzungen auch ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zugezogen. Nach einer langen Phase im künstlichen Koma wurde Ende Januar die Aufwachphase des 45-Jährigen aus Kerpen eingeleitet. Derzeit befindet sich der 91-fache GP-Sieger in einer Rehaklinik in Lausanne auf dem Weg zur Besserung.

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