Formel 1: Günther Steiner rechnet ab

Ecclestone hat gezahlt – Prozess endgültig beendet

Von Petra Wiesmayer
Bernie Ecclestone ist um 100 Millionen Dollar ärmer

Bernie Ecclestone ist um 100 Millionen Dollar ärmer

Das Bestechungsverfahren gegen Bernie Ecclestone ist offiziell eingestellt. Am Mittwoch teilte das Landgericht in München mit, dass die 100 Millionen Dollar Ausgleichszahlung eingegangen seien.

Bernie Ecclestone kann endgültig aufatmen. Das Verfahren in München gegen ihn ist offiziell eingestellt. Das gab das Oberlandesgericht am Mittwoch in einer Pressemitteilung bekannt. Laut der Erklärung hat der 83-Jährige die Ausgleichszahlung von 100 Millionen Dollar (knapp 75 Millionen Euro) vorgenommen. Er bleibt ein freier Mann und gilt nicht als vorbestraft.

«Nach fristgerechtem Eingang der gegen den Angeklagten festgesetzten Geldauflage von 100 Millionen US-Dollar bei den Zahlungsempfängern (Staatskasse und Deutsche Kinderhospizstiftung) hat die 5. Strafkammer des Landgerichts München I mit Beschluss vom 13. August 2014 das Strafverfahren gegen Bernard Charles Ecclestone gemäß Paragraph 153 Absatz 2 Satz 2, Absatz 1 Satz 5 endgültig eingestellt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar», heißt es in der Erklärung.

Ecclestone und die Staatsanwaltschaft hatten sich vergangene Woche auf den Deal geeinigt und die ursprünglich weiter angesetzten Termine wurden abgesagt.

«Mister Formula One» stand seit April wegen Bestechung und Anstiftung zur Untreue vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf Ecclestone vor, dem ehemaligen Vorstand der bayerischen Landesbank Gerhard Gribkowsky beim Verkauf der Formel-1-Mehrheit 44 Millionen Dollar Bestechungsgeld gezahlt zu haben. Damit wollte er nach Überzeugung der Ankläger Einfluss auf den neuen Besitzer der Rennserie nehmen und seine Macht an der Spitze sichern.

Ecclestone beteuerte jedoch, von Gribkowsky erpresst worden zu sein. Der wollte angeblich pikante Details an die britischen Steuerbehörden verraten. Nach zahlreichen Zeugenaussagen wurde im Laufe des Prozesses aber immer klarer, dass sich der Vorwurf der Bestechung und der Anstiftung zur Untreue kaum beweisen lassen würde.

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