MotoGP: Pedro Acosta über seine Ansprüche

Valentino Rossi zieht CAS-Berufung zurück

Von Sharleena Wirsing
Valentino Rossi

Valentino Rossi

Valentino Rossi hat seine am Internationalen Sportgerichtshof (CAS) gegen seine drei Strafpunkte aus Malaysia eingelegte Berufung zurückgezogen.

«Valentino Rossi hat seinen Einspruch gegen die Entscheidung der FIM-Stewards, die ihn nach dem Vorfall beim Shell Malaysia Motorcycle Grand Prix mit einem anderen Fahrer am 25. Oktober 2015, mit drei Strafpunkten belegt hatten, zurückgezogen», heißt es im Statement des Internationalen Sportgerichtshofs in Lausanne.

Rossi war mit drei «penalty points» belegt worden, nachdem er Marc Márquez in der siebten Runde MotoGP-Rennens in Sepang in Kurve 14 zu Sturz gebracht hatte. Da er bereits einen Strafpunkt auf dem Konto hatte, musste er beim Saisonfinale in Valencia vom letzten Startplatz aus losfahren.

Rossi wollte mit seinem Einspruch vom 30.10.2015 beim Internationalen Sportgerichtshof eine Annullierung oder zumindest eine Milderung seiner Strafe erwirken. Zudem forderte er eine Aussetzung der Vollziehung dieser Strafe. Die Aussetzung der Strafe wurde am 5. November abgelehnt. Rossi musste in Valencia von ganz hinten starten, Jorge Lorenzo wurde Weltmeister.

Eine endgültige Entscheidung hätte der Internationale Sportgerichtshof nach einer Anhörung mit Zeugen und einer Sichtung des vorhandenen Bildmaterials getroffen werden müssen. Bis dahin wären drei Monate bis zu einem Jahr vergangen.

«In seiner Berufung beim CAS ersuchte Herr Rossi die Aufhebung der Strafe oder wenigstens eine Reduzierung von drei auf einen Strafpunkt, da aufgrund der FIM-Regularien ein Fahrer mit vier Strafpunkten das nächste Rennen von der letzten Startposition aus starten muss. Mit seiner Revision einhergehend, reichte Herr Rossi einen Eiligkeitsantrag ein, um seine Position in der Startaufstellung beim letzten Rennen der Saison nicht zu verlieren, welches zwischen dem 6. und 8. November 2015 in Valencia, Spanien, ausgetragen wurde», wird im Statement des CAS erklärt.

«Am 5. November 2015 entschied Richter Prof. Ulrich Haas (Deutschland), in gegenseitigem Einvernehmen der Parteien, auf Ablehnung des Schnellverfahrens, welches Valentino Rossi angestrebt hatte. Der Richter empfand, dass die grundlegenden Voraussetzungen für ein solches Verfahren nicht gegeben waren und damit Valentino Rossi das Valencia-Rennen von der letzten Startposition aufnehmen musste.»

Nun wird es keine finale Entscheidung geben, da Rossi seinen Einspruch zurückzog. Vielleicht Rossis Sorge: Hätte das Gericht entschieden, dass die Strafe von drei «penalty points» zu gering ist, dann hätte auf den Italiener auch eine höhere Strafe zukommen können.

«Herr Rossi hat den CAS jetzt darüber informiert, dass er nicht an seiner Revision festhalten wird. Damit ist das Verfahren geschlossen und die Entscheidung der FIM bleibt bestehen.»

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