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FIA konkretisiert das Rallye-WM-Reglement 2023

Von Toni Hoffmann
FIA

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Kurz nach dem Ende der Sitzung des FIA-Weltrats wurde das neue Sportreglement für die Rallye-Weltmeisterschaft 2023 von der Sportbehörde veröffentlicht.

Die für diesen Winter erwartete Reduzierung der Testtage ist mit maximal 21 Testtagen, also mit sieben Tagen pro Fahrer in der Saison, durch. Diese neue Regel wirkt sich bereits direkt auf die Vorbereitung der Rallye Monte-Carlo aus, weil im Dezember keine Rallye ist. Zuvor erlaubte das Reglement maximal einen Tag für jeden Fahrer, der bei einer europäischen WRC-Veranstaltung gemeldet wurde. Im vergangenen Jahr konnten die Fahrer zehn Tage in der Saison nutzen, ohne mit einigen zusätzlichen Tagen zu rechnen, die Pirelli für die Entwicklung von an Rally1 angepassten Reifen gewährte.

Diese Einschränkung betrifft nicht die von den Herstellern deklarierten Testgebiete, Toyota und Hyundai können somit ihre Fahrten in Finnland und M-Sport in England nutzen.

Die neuen Bezeichnungen der unteren Kategorien (WRC2/WRC3) sind Teile dieser Regelung mit einigen zusätzlichen Details gegenüber den ersten Informationen.

Die WRC2 Junior, die zum WRC2 Challenger wird, ist Fahrern vorbehalten, die die WRC2-Meisterschaft noch nicht gewonnen haben und nicht für die Herstellerwertung genannt sind.

WRC Masters: Kategorie offen für Fahrer, die am oder vor dem 1. Januar 1973 geboren sind und mit einem RC2/3/4/5- und R-GT-Auto teilnehmen können.

Auf der Reifenseite schreibt das Reglement 28 zugelassene Reifen für jedes Rallye1-Fahrzeug und für jede Veranstaltung vor. Für die Rallye Monte-Carlo erlaubt eine Klausel im Reglement den Fahrern logischerweise, mehr Reifen zu verwenden (38 für Rally1).

In Bezug auf die Hybrideinheit hat die FIA ihre Vorschriften endlich angepasst, um die Wettbewerber im Falle eines Problems in Bezug auf diesen Teil des Autos weniger zu bestrafen. Während die Strafe für eine verpasste Prüfung weiterhin bei 10 Minuten liegt, reduziert sie sich auf nur zwei Minuten für den Fall, dass ein unbeschädigtes Fahrzeug aufgrund einer Hybridstörung (rote Ampel ausgelöst oder kein Blinker sichtbar) anhalten muss.

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