Formel: Verstappen über großen Nachteil

Gerichtsurteil zur Zukunft der VLN ausgesprochen

Von Jonas Plümer
 Die VLN Sport GmbH & Co. KG wird 2024 mindestens sechs Rennen ausrichten können

Die VLN Sport GmbH & Co. KG wird 2024 mindestens sechs Rennen ausrichten können

Der Rechtstreit zwischen dem Nürburgring und der VLN Sport GmbH & Co. KG ist für die Saison 2024 beigelegt. Die VLN muss die Rennstrecke für mindestens fünf Veranstaltungen, darunter einem Double Header, erhalten.

Der Urteilsspruch des Oberlandesgericht Koblenz im Wortlaut, wie er SPEEDWEEK vorliegt:

«In der Sache U 1102/23 Kart hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Koblenz in der Hauptsache heute auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 23.11.2023 folgende Entscheidung verkündet:»

«Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, der Verfügungsklägerin Zugang zu der Rennstrecke des Nürburgrings (Kombination aus Nordschleife und Grand-Prix-Strecke einschließlich der zugehörigen Einrichtungen, wie insbesondere Boxengasse; ausgenommen Zuschauertribünen und Logen) im Jahr 2024 an mindestens vier und maximal sieben Rennterminen bestehend aus zwei Nutzungstagen (Freitag und Samstag) und einem Renntermin bestehend aus drei Nutzungstagen (Freitag, Samstag, Sonntag) gleichmäßig über die Monate März bis November (die „Saison“) bei höchstens einem Rennen pro Monat verteilt, zu gewähren, dies Zug um Zug gegen Zahlung eines Höchstbetrags von 235.000 € netto (Miete Rennstrecke inkl. verbrauchsabhängiger Nebenkosten) pro Renntermin bestehend aus jeweils zwei Nutzungstagen (Freitag und Samstag) und eines Höchstbetrags von 360.000 € netto (Miete Rennstrecke inkl. verbrauchsabhängiger Nebenkosten) für den Renntermin bestehend aus drei Nutzungstagen (Freitag, Samstag und Sonntag), wobei die Klägerin die Zahlungen unter dem Vorbehalt der teilweisen Rückforderung leisten kann.»

«Im Übrigen hat der Senat den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung und die Anschlussberufung zurückgewiesen.»

Somit wird die Nürburgring Langstrecken-Serie in diesem Jahr aus mindestens fünf Veranstaltungen bestehen müssen, wovon eine vermutlich erneut ein Double-Header mit zwei Läufen sein wird, welche in den vergangenen zwei Jahren die 12h Nürburgring im September waren.

Somit gilt es nach dem Urteilsspruch als wahrscheinlich, dass die vom Nürburgring und dem AvD angestrebte "Nürburgring Endurance Series" in diesem Jahr ebenfalls an den Start gehen wird. Es wird gerüchtelt, dass die Rennserie mindestens drei Rennwochenenden bestreiten wird.

Mit weiteren Infos von den Rennserien wird in Kürze gerechnet.

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