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Prospeed gewinnt GT3-Teamwertung vor Gericht

Von Oliver Runschke
Prospeed siegt in der Teamwertung

Prospeed siegt in der Teamwertung

Das Berufungsgericht der FIA hat im Fall des Wertungsausschluss von Prospeed beim EM-Finale in Zolder für die Belgier entschieden.

Vor dem Berufungsgericht der FIA in Paris wurde am Dienstag dieser Woche über den Ausgang der Teamwertung in der FIA GT3-Europameisterschaft entschieden. Seit dem Deutschen Formel 1-Grand Prix im Sommer wissen wir: Stallorder kostet 100.000 Euro. Der Preis für den Einsatz nicht der Homologation entsprechender Teile in der FIA GT3-Europameisterschaft schlägt offenbar mit 10.000 Euro zu Buche. Das ist der Betrag, den Prospeed nun als Strafe an die FIA berappen muss, nachdem die Berufungsrichter am Dienstag dieser Woche den Wertungsausschluss gekippt haben

Nach dem EM-Finale Anfang Oktober, als Marco Holzer und Paul van Splunteren den letzten Lauf gewannen, und damit für Prospeed die Teamwertung holten, wurde der Prospeed-Porsche 911 GT3 R aufgrund zu leichter hinterer Bremsscheiben aus der Wertung genommen. Der Laufsieg fiel an Hexis-Aston Martin, die Teamwertung ging nach dem Porsche-Wertungsausschluss an das Callaway-Corvette-Team. Prospeed legte den Wertungsauschluss Berufung ein.


Das FIA Berufungsgericht stellte in dem heute veröffentlichten Urteil nun fest: Der Prospeed-Porsche entsprach beim EM-Finale nicht der Homologation. Aufgrund mildernder Umstände wurde allerdings der Wertungsausschluss ausgesetzt und einen Ersatzstrafe in Höhe von 10.000 Euro verhängt. Holzer/van Splunteren bekommen ihren Finalsieg wieder zurück, Prospeed darf sich über den Teamtitel freuen. 

 

Was genau die milden Umstände sind, liess die FIA offen, könnte allerdings die Tatsache sein, dass Prospeed die entsprechenden Teile guten Gewissens bei Porsche nur zugekauft hat und selbige auf der bremsenmordenden Strecke von Zolder keinen Performancevorteil bieten, wenn sie zu leicht sind.

Die Entscheidung entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie. Den Callaway-Boss Ernst Wöhr wird nun eine gehörige Wut im Bauch haben, ob der Entscheidung der Richter in Paris. Im letzten Jahr wurde eines seiner Autos nach dem Rennen in Oschersleben aus der Wertung genommen, da Teile des Motors nicht exakt Homologation entsprachen. Die Teile waren schwerer als im Homologationsblatt angegeben, aber immer noch innerhalb der Fertigungstoleranzen von General Motors. Auch Wöhr ging im letzten Jahr gegen den Wertungsausschluss in Berufung, da auch diese Teile keinen Performance-Vorteil brachten. Damals liessen die Richter keine Milde walten.

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