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Superbike-WM: Dunkle Wolken über dem Autodrom Most

Von Thorsten Horn
Das Autodrom Most steht vor schwierigen Zeiten

Das Autodrom Most steht vor schwierigen Zeiten

Seit Jahren sieht sich das Autodrom Most mit einem Gerichtsprozess in Sachen Lärmbelästigung der Anwohner der Rennstrecke konfrontiert. Statt einer Lösung gab es unlängst eine neue Hiobsbotschaft.

Mit dem jüngsten Urteil der nächsthöheren gerichtlichen Instanz, dem Landgericht in Aussig (Usti nad Labem), in der Angelegenheit Lärmbelästigung der Anwohner durch das Autodrom Most, musste der Austragungsort des nächsten Superbike-WM-Laufes einen weiteren Nackenschlag einstecken. Ihr wurde nun mit einer geschäftsschädigenden Verfügung auferlegt, das Grundstück der Familie Hulicka als Beschwerdeführer (sowie natürlich auch die umliegenden) nicht weiter mit Lärm zu belästigen.

Konkret ordnete das Gericht an, dass der Lärmpegel am Wohnhaus besagter Familie werktags maximal 55 Dezibel und an Feier- sowie Sonntagen 50 Dezibel betragen muss. An der parallel verlaufenden Tvrzova-Straße, die noch näher am Grundstück der Hulickas liegt, gilt ein Grenzwert von 68 Dezibel. Ausgenommen davon sind genehmigte Rennveranstaltungen, wie in diesem Jahr noch die Superbike-WM vom 16. bis 18. Mai, die IDM vom 20. bis 22. Juni und der Truck Grand Prix inklusive europäischer Nascar vom 29. bis 31. August.

Die Entscheidung des Gerichts bedroht somit die Geschäftstätigkeit des privat geführten Unternehmens, welches die Rennstrecke seit 2014 ordnungsgemäß betreibt und bereits Hunderte von Millionen Tschechischer Kronen in das Gesamtgelände investiert hat. Die Entscheidung des Gerichts widerspricht auch vollständig der Genehmigung des Komplexes und bedroht als Präzedenzfall somit die Zukunft der Anlage sowie den Motorsport in der Tschechischen Republik insgesamt.

Gegen dieses aktuelle Urteil hat der Eigentümer des Autodroms von Most daher einen außerordentlichen Rechtsbehelf eingelegt und den Obersten Gerichtshof in Brünn angerufen. Das dortige Automotodrom steht nun vor dem gleichen weitreichenden Problem, denn Fakt ist, dass eine moderne Motorsportanlage nur durch den regelmäßigen gewinnbringenden Betrieb und Vermietungen an Sportfahrertrainingsanbieter existieren kann.

Der Kommentar des Eigentümers des Autodroms Most, Josef Zajicek, zur jüngsten Entwicklung lautet daher: «Das Autodrom wurde mit klar definierten Lärmgrenzwerten genehmigt, nämlich 60 Dezibel tagsüber und im Normalbetrieb und 70 Dezibel während der Rennen. In den letzten zehn Jahren wurden wir von der zuständigen Behörde nicht ein einziges Mal wegen Überschreitung des Grenzwerts von 50 dB mit einer Geldstrafe belegt oder anderweitig sanktioniert. Ich sehe daher die Entscheidung des Landgerichts in Usti nad Labem als einen Schritt, der dem Genehmigungsbeschluss völlig zuwiderläuft und uns erheblich schaden kann.»

«Die Absurdität der ganzen Situation wird durch die Tatsache unterstrichen, dass die parallel zum Autodrom verlaufende Tvrzova-Straße noch näher am Wohngebiet liegt, einen Lärmgrenzwert von 68 Dezibel hat. Das ist so, als ob man einen Flughafen kauft und plötzlich nicht mehr starten darf. Es geht nicht nur um Most, sondern mit diesem Urteil könnte der Motorsport in der ganzen Tschechischen Republik gefährdet sein.»

Zudem warnt der Rechtsvertreter des Autodroms Most, Magister Petr Zach, davor, dass dieses Urteil einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen könnte, der sich auf den Betrieb anderer Sportstätten im ganzen Land auswirken könnte. «Wenn heute in Most entschieden wird, die Lärmgrenzwerte unter den Rahmen des Genehmigungsbeschlusses zu senken, wer garantiert dann, dass morgen nicht die gleiche Entscheidung über den Betrieb anderer Sportstätten im Lande getroffen wird?»

Brisant ist dabei, dass die Bauabteilung des städtischen Nationalkomitees in Most den Plan zur Entstehung zum Autodrom aus den Jahren 1978 und 1979 wahrscheinlich nicht durch öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht hat. In einem Bericht der Gemeinde Most aus dem Jahr 2024 heißt es jedoch, dass dies nur vermutet werden kann. Außerdem sind die Fristen für das Schreddern der entsprechenden Dokumente inzwischen verstrichen und existieren möglicherweise nicht mehr.

Die Betreiber des Autodroms Most weisen zudem darauf hin, dass die Entscheidung des Gerichts nicht nur die Rennstrecke betrifft, sondern die Gesamtanlage inklusive des angrenzenden Polygon – ein modernes Zentrum für sicheres Fahren, das für Fahrertrainings und die Ausbildung von Rettungsdiensten genutzt wird. Auch der positive Einfluss auf den Tourismus und Steuereinnahmen in der Region sind unstrittige Fakten pro Autodrom.

«Das Urteil könnte die Nutzung des Polygons unmöglich machen, das für die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Ausbildung von Fachleuten in Krisensituationen von entscheidender Bedeutung ist. Im Polygon geht es nicht um Geschwindigkeit oder Rennen, sondern um einen Ort, an dem man lernt, besser zu fahren und sich allgemein auf gefährliche Situationen im Straßenverkehr vorzubereiten. Wir könnten das einzige Zentrum in der Region verlieren, das die entsprechenden Möglichkeiten bietet», warnt Zajicek.

Vertreter des Autodroms Most haben lange Zeit versucht, mit der Gegenseite einen Kompromiss zu finden, der den Betrieb der Rennstrecke ermöglicht und den Komfort der Anrainer bewahrt. «Wir waren bereit, einer Reihe von Einschränkungen zuzustimmen, aber die Gegenpartei bestand auf Bedingungen, die de facto das Ende des Autodroms in seiner jetzigen Form bedeuten würden. Dem konnten wir nicht zustimmen», kommentiert Josef Zajicek.

Und weiter: «Das Vorgehen der Gegenpartei war von Anfang an ein Versuch, unser eigentliches Geschäft zu liquidieren. Außerdem hatten die Hulickas früher eine eigene Werkstatt auf dem Gelände des Autodroms und haben sich nie über den Lärm beschwert, das hat sich erst kürzlich geändert.»

Rennstrecken in Europa befinden sich meist im Miteigentum oder im direkten Besitz des Staates oder der Region, was zur Beseitigung von Lärmproblemen beiträgt. Im Fall des Autodroms Most reicht die staatliche Unterstützung jedoch nicht aus, sodass der Veranstaltungsort ebenfalls kommerziell vermietet werden muss. Dazu erklärte Zajicek: «Nur dank der kommerziellen Nutzung können wir nicht nur den normalen Betrieb finanzieren, sondern auch Sicherheitsverbesserungen, die Instandhaltung der Strecke und vor allem die Organisation von prestigeträchtigen Rennen, die sehr teuer sind und subventioniert werden müssen, gewährleisten.»

Dabei hat das Autodrom Most schon unaufgefordert etliche Maßnahmen ergriffen, die Lärmbelästigung zu minimieren. «Wir haben das Driften und damit verbundene Rennen verboten, wir haben die obligatorische Verwendung von Schalldämpfern eingeführt, wir haben die Betriebszeiten der Rennstrecke auf 18 Uhr verkürzt. In der Vergangenheit haben wir auch eine Genehmigung für den Bau einer Lärmschutzwand an der Grundstücksgrenze des Autodroms beantragt, um die Ausbreitung des Lärms auf das Wohngebiet weiter zu reduzieren, aber die regionale Sanitätsstation der Region Usti nad Labem hat die Genehmigung abgelehnt. Wir sind jedoch weiterhin offen für konstruktive Gespräche, die letztlich zu einer Verringerung des Lärmpegels führen werden. Natürlich sind wir bereit, in vollem Umfang in Lärmschutzmaßnahmen zu investieren», so Zajicek weiter.

Des Weiteren appelliert er mit folgenden Worten in Richtung der staatlichen Stellen und Behörden: «Der Staat ist stolz darauf, unser Partner bei der Durchführung von prestigeträchtigen Rennen zu sein. Aber wenn wir trotz eines gültigen Genehmigungsbescheids mit einem Gerichtsverfahren wegen Lärms konfrontiert werden, werden wir allein gelassen. Wir wollen kein passives Opfer eines juristischen Chaos sein, wir wollen aktiv werden und die Situation lösen. Warum werden immer noch neue Wohngebäude in unmittelbarer Nähe des Autodroms gebaut und warum gibt es keine Schutzzone? Das ist keine Frage für uns, sondern für die zuständigen Beamten und politischen Vertreter.»

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