MotoGP: Pedro Acosta über seine Ansprüche

Anklage in Japan gegen Carlos Ghosn und Nissan

Von Rob La Salle
Carlos Ghosn

Carlos Ghosn

Am Montag erhob die Staatsanwaltschaft in Japan wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen Anklage gegen den früheren Nissan-Chef Carlos Ghosn sowie den Konzern selbst.

Man nehme die Situation «extrem ernst», hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme des Renault-Partners. Nissan werfen die Ermittler vor, den Fall betreffende Dokumente der Börsenaufsicht vorenthalten zu haben.

Ghosn war am 19. November festgenommen worden. Dem 64jährigen Franzosen mit libanesischen Wurzeln wird vorgeworfen, in großem Stil Firmengelder für private Zwecke verwendet und Gehälter unkorrekt versteuert zu haben. Für ähnliche Vergehen wie sie Ghosn zur Last gelegt werden, werden in Japan bis zu zehn Jahre Gefängnis ausgesprochen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Trotzdem sind die Vorwürfe gegen Ghosn happig. Der in Brasilien geborene Spitzen-Manager steht im Verdacht, von 2011 bis 2015 systematisch Einkommen zu gering angegeben zu haben, in Höhe von insgesamt fast 40 Millionen Euro.

Es ist auch davon die Rede, dass Ghosn mit Firmengeld in verschiedenen Städten Luxuswohnungen gekauft haben soll, in Rio und Paris, in Amsterdam und Beirut. Verdächtig scheint auch ein 1,7-Millionen-Dollar-Beratervertrag für Ghosns Schwester. Es wird sogar behauptet, Ghosn habe sich seine Scheidung von der Firma finanzieren lassen.

Vorwürfe gibt es auch gegen seinen ehemaligen Vetrauten Greg Kelly, der bei Nissan als Einflüsterer von Ghosn galt. Der 62-Jährige saß als einziger US-Amerikaner im Vorstand des japanischen Autobauers Nissan. Die Vorwürfe an Kelly: Er soll vom widerrechtlichen Verhalten Ghosns gewusst und diese Vorgänge verschleiert haben.

Carlos Ghosn und Greg Kelly beteuern über ihre Anwälte ihre Unschuld.

Die Aktienkurse von Renault und Nissan waren durch die Festnahme des einflussreichen Auto-Managers eingebrochen. Fraglich ist, wie es durch dieses Erdbeben mit der Allianz zwischen Renault und Nissan weitergeht.


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