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Nico Rosberg: Wieso keine Strafe nach Rückwärtsfahrt?

Von Mathias Brunner
Nico Rosberg

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SPEEDWEEKipedia: Leser fragen, wir finden die Antwort. Heute: Nico Rosberg konnte beim Verbremser keine Absicht unterstellt werden. Aber was war mit dem Rückwärtsfahren?

In loser Reihenfolge gehen wir in Form von «SPEEDWEEKipedia» auf Fragen unserer Leser ein. Dieses Mal will Marco Gruber aus Graz wissen: «Nico Rosberg hat also in Monte Carlo im Abschlusstraining kein schmutziges Manöver gezeigt. Aber es kursierte doch auch die Geschichte, dass dem Mercedes-Fahrer vorgeworfen werde, er habe versucht, rückwärts auf die Strecke zurück zu fahren. Ich habe dunkel in Erinnerung, dass dies verboten sei. Wieso gab es dafür keine Strafe?»

Nico Rosberg musste sich bei den Rennkommissaren Paul Gutjahr (Schweiz), Jose Abed (Mexiko), Derek Warwick (Grossbritannien) und Christian Calmes (Monaco) erklären, was seinen Verbremser anging. Ihm konnte jedoch keinerlei Absicht nachgewiesen werden.

Zum Rückwärtsfahren wurde Rosberg gar nicht befragt, den ein Blick ins Reglement zeigt – unter dem Kapitel «Allgemeine Sicherheit» heisst es in Artikel 30.8: «Zu keiner Zeit darf ein Auto in der Boxengasse aus eigener Kraft rückwärts fahren.»

Das Reglement verbietet jedoch mitnichten, dass ein Fahrer auf der Strecke den Rückwärtsgang benutzen darf.

Das wäre auch völlig unsinnig. Schliesslich kann es durchaus Situationen geben, aus welchen sich ein Fahrer ausschliesslich mit dem Rückwärtsgang befreien kann (und genau dafür ist auch einer eingebaut).

Ob ein solches Verhalten dann zu einer gefährlichen Situation auf der Strecke führt, ist wieder ein ganz anderer Fall.

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