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Michael Schumacher: Krankenakte-Dieb – Rätsel um Tod

Von Mathias Brunner
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Die Staatsanwaltschaft Zürich sieht den Fall der entwendeten Krankenakte von Michel Schumacher nach dem Tod des einzigen Verdächtigen als erledigt an. Viele Fragezeichen bleiben.

Die Familie von Michael Schumacher reagierte schockiert über diese Meldung: Am Mittwochmorgen hatte sich jener 54jährige Deutsche in Untersuchungshaft erhängt, der von der Zürcher Staatsanwaltschaft dringend der Tat verdächtig worden war, Teile aus der Krankenakte des verletzten Rennfahrers Michael Schumacher kopiert und verschiedenen Medien für 50.000 Euro zum Kauf angeboten zu haben.

Obschon der Selbstmord wie ein Schuldeingeständnis wirkt, gilt rechtlich weiter die Unschuldsvermutung. Der Beschuldigte hatte in einer ersten Einvernahme jede Schuld bestritten. Zu einer zweiten Vernehmung kam es nicht mehr.

Als Einsatzleiter der Administration war es für den Mitarbeiter der renommierten Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) ein Leichtes, Zugriff auf die Akte von Michael Schumacher zu erhalten: Die Rega hatte im Zusammenhang mit der Verlegung des Patienten von Grenoble nach Lausanne medizinische Abklärungen getroffen und den Transport per Ambulanz organisiert, der Verdächtige kümmerte sich um solche Krankentransporte vom Ausland in die Schweiz. Im Rahmen dieser Abklärungen wurde der Rega vom Spital in Grenoble ein medizinischer Bericht zur Verfügung gestellt. Der Transport wurde von einem Team der Sanität Oberwallis am 16. Juni ausgeführt.

Der seit Jahrzehnten in der Schweiz lebende Deutsche hat die wichtigste Frage mit ins Grab genommen – was ihn zum Datendiebstahl trieb. Aus dem Freundeskreis des Rega-Mitarbeiters gibt es keine Hinweise auf Geldsorgen, von Beziehungsproblemen ist nichts bekannt.

Rätselhaft bleibt auch, wieso der Mann so dilettantisch vorging: Für die Abteilung D der Zürcher Staatsanwaltschaft (in welche das so genannte Kompetenzzentrum Cybercrime eingeschlossen ist) war es kein Problem, den Verdächtigen aufzuspüren – er hatte zum Anbieten der kopierten Akten den Computer in seinem Geschäft verwendet.

Der Selbstmord im provisorischen Polizeigefängnis auf dem Kasernenareal Zürich wirft neue Fragen darüber auf, wie es möglich sein kann, dass es in Schweizer Gefängnissen immer wieder zum Suizid kommt: Im Schnitt sind es acht solcher Todesfälle im Jahr. Die meisten Selbstmorde werden begangen, weil die Opfer die Inhaftierung nicht ertragen (Inhaftierungsschock) oder ihre Position als aussichtslos ansehen (Bilanzsuizid).

Erneut wird nun die Diskussion angeregt, den Zellen mit einer Videobeobachtung auszurüsten. Doch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ist dies in Zürcher Gefängnissen nicht gestattet. Die einzige Schutzmassnahme besteht bei Verdacht auf Selbstmordgefährdung darin, den Inhaftierten in einer Zweierzelle unterzubringen.

Als Deckname hatte der mutmassliche Datendieb die Bezeichnung «Kagemusha» verwendet, der Name eines Samuraikriegers im gleichnamigen Film (Kagemusha – Im Schatten des Kriegers, von 1980), der sich am Ende einer Schlacht gegen eine überwältigende Anzahl Gegner in den sicheren Tod stürzt.

Da es keinen Hinweis auf einen weiteren Verdächtigen gibt, gilt das Verfahren als eingestellt.

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