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IDM 2023: Spielregeln und Kosten

Von Esther Babel
IDM reserviert sich ihre Plätze

IDM reserviert sich ihre Plätze

Ab Mitte Mai werden in der IDM wieder Punkte vergeben. Sieben Mal sind die IDM-Solo-Klassen dran. Das Drumherum sieht jedes Mal anders aus. Drei Auslandsreisen sind dabei. Die Wettbewerbsbedingungen stehen.

Auf dem Sachsenringt beginnt in diesem Jahr die Saison der IDM 2023. Neben den Solo-Klassen werden bei den sieben Veranstaltungen jeweils eine andere Mischung von Rahmenrennen dabei sein. Bevor es soweit ist, müssen erst noch die Spielregeln eingehalten und die ersten Euros an den Promoter überwiesen werden.

Die Klassen 2023

-IDM Superbike
-IDM Supersport (Next Generation)
-IDM Supersport 300
-IDM Sidecar
-Pro Superstock 1000
-Twin Cup
-Yamaha R7 Cup
-Northern Talent Cup
-Austrian Junior Cup
-Women’s European Championship
-FIM Sidecar WM

Die Kosten

Die einmalige Einschreibegebühr für die Saison 2023 beträgt in den Klassen SBK, SSP und SSP300 450 Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer von 85,50 Euro, macht dann gesamt 535,50 Euro. Bei kurzfristiger Zahlung vor Ort behält sich der IDM-Promoter vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro zu erheben.

Das Nenngeld beträgt pro Veranstaltung inkl. Freitagstraining für die IDM SBK: 950 Euro zzgl. gesetzlich gültiger MwSt. Je nach Land ist die Höhe unterschiedlich. Für die Rennen in Deutschland kommen daher noch 180,50 Euro Steuern obendrauf. Macht pro Lauf ein Nenngeld von 1.130,50 Euro. In den Niederlanden beträgt die MwSt. 21 Prozent, in Österreich 20 Prozent und in Tschechien wieder 21 Prozent.

Gleiche Bezahl-Regeln gelten auch für die anderen Solo-Klassen.
IDM SSP: 800 Euro zzgl. gesetzl. gültiger MwSt.
IDM SSP MV Agusta: 1.200 Euro zzgl . gesetzl. gültiger MwSt.
IDM SSP300: 630 Euro zzgl. gesetzl. gültiger MwSt.

Die Preise gelten für Motorradmarken, die zum Herstellerpool der IDM gehören. Bei Marken, die nicht zum Herstellerpool gehören, behält sich der Promoter Preiserhöhungen nach eigenem Ermessen jedoch bis maximal 50% vor. Genauere Informationen sollte man vorab direkt beim Veranstalter erfragen.

Die Pflichten

Bewerber und Fahrer verpflichten sich mit Abgabe der Einschreibung zur Teilnahme an allen Veranstaltungen im Rahmen der IDM und zur Zahlung der Nenngelder an den Veranstalter. Der Nennungsschluss ist der Freitag 14 Tage vor der Veranstaltung. Wird das Nenngeld nicht spätestens fünf Tage nach Zugang der Rechnung entrichtet, erhöht sich der zu zahlende Betrag um eine Bearbeitungspauschale von 25 Euro und der Veranstalter kann den Startplatz jederzeit an Gaststarter weitergeben. Kommen Bewerber und Fahrer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, entfällt das Startrecht bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung.

Sofern die Nennung gegenüber dem Veranstalter vor dem jeweiligen Nennungsschluss schriftlich zurückgezogen wird, entfällt die Teilnahme- und Zahlungsverpflichtung. Nach Nennungsschluss ist ein kostenfreier Rücktritt der Nennung nicht mehr möglich und das Nenngeld muss entrichtet werden. Außerdem hat der Promoter bei Nichteinhaltung der Teilnahmepflicht Anspruch auf Bezahlung eines zusätzlichen pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 100 Euro, zusätzlich zum jeweils zu entrichtenden Nenngeld. Bewerber/Fahrer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der vom Veranstalter einbehaltene Betrag. Dem Promoter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten. Die Bestimmungen zum Widerruf nach Zugang des Reglements bleiben hiervon unberührt. Unentschuldigtes Fehlen bei Veranstaltungen zieht eine Meldung an den DMSB nach sich und kann weitergehend sportrechtlich bestraft werden.

Gaststart

Gaststarter sind nicht punktberechtigt und bezahlen daher nur das jeweils vorgesehene Nenngeld. Pro Saison und pro Fahrer der ausgeschriebenen IDM-Klassen sind maximal drei Gaststarts möglich. Eine gesonderte Regelung gilt hier für die Klasse Superbike, welche in den IDM-Prädikatsbestimmungen definiert ist.

IDM Preisgelder

Vom Promoter wird am Ende der IDM Saison 2023 ein einmaliges Preisgeld an die fünf Erstplatzierten der unten genannten Prädikatsklassen ausgezahlt. Voraussetzung für den Erhalt des Preisgeldes ist die permanente Einschreibung für die Saison und die Zahlung der Einschreibegebühr sowie des jeweiligen Nenngeldes.

IDM SBK: P1 2.750 Euro, P2 2.250 Euro, P3 1.750 Euro, P4 1.300 Euro, P5 1.000 Euro
IDM SSP: P1 1.750 Euro, P2 1.500 Euro, P3 1.250 Euro, P4 1.000 Euro, P5 750 Euro
IDM 300: P1 1.500 Euro, P2 1.250 Euro, P3 1.000 Euro, P4 750 Euro, P5 500 Euro

Kleber

Bewerber und Fahrer der ausgeschriebenen IDM-Klassen verpflichten sich mit ihrer Einschreibung die laut IDM Markenhandbuch festgelegten Werbeflächen am Fahrzeug und an ihrer Fahrerbekleidung für die IDM und deren Partner freizuhalten und die gestellten Aufnäher und Aufkleber anzubringen. Verstöße werden strikt mit jeweils 250 Euro geahndet.
Bewerber und Fahrer der ausgeschriebenen IDM-Klassen verpflichten sich mit ihrer Einschreibung folgende Werbeflächen am Fahrzeug und an ihrer Fahrerbekleidung für die IDM und den Seriensponsor freizuhalten und die gestellten Aufnäher und Aufkleber anzubringen.

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