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Andrea Iannone: Sperre endet erst am 16. Juni 2021

Von Otto Zuber
Andrea Iannone

Andrea Iannone

Nun ist es offiziell: Die FIM-Richter haben Andrea Iannone eine Sperre von 18 Monaten aufgebrummt. Der Italiener wird auch aus der Wertung der 2019er-Rennen in Sepang und Valencia genommen.

Nun ist das Urteil zum Doping-Vergehen von Andrea Iannone offiziell. Die FIM teilt mit, dass die Richter des «FIM International Disciplinary Court» (CDI) dem Aprilia-Piloten eine Sperre für 18 Monate aufgebrummt haben. Dies, nachdem sich der Italiener am 4. Februar 2020 vor dem CDI in Mies (Schweiz) in einer Anhörung zur positiven Dopingprobe geäussert hatte.

Seit dem 17. Dezember 2019 ist Iannone gesperrt, weil eine Routine-Dopingkontrolle am Sepang-Rennwochenende im vergangenen November offenbarte, dass die Urinprobe des MotoGP-Stars die verbotene Substanz Drostanolon enthielt. Das anabole Steroid ist sowohl auf dem Index der FIM als auch der Anti-Doping-Agentur WADA zu finden.

Deshalb wird Iannone rückwirkend auch aus der Wertung der 2019er-Rennen in Sepang und Valencia genommen. Die Sperre dauert bis am 16. Juni 2021 und damit länger als der Aprilia-Vertrag des 30-Jährigen aus Vasto. Gegen das Urteil kann der Motorrad-Profi vor dem internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (Schweiz) innerhalb von 21 Tagen Einspruch einlegen.

Auch Aprilia hat bereits auf das Urteil reagiert. Das Team schreibt in einer entsprechenden Mitteilung: «Nach einer ersten Analyse des Urteils ist es erfreulich zu sehen, wie das völlige Fehlen der Absicht und der zufällige Charakter der Einnahme von Steroiden sowie das Argument der Lebensmittelkontamination anerkannt wurde – etwas, das es vorher noch nie gegeben hat. Dieses Szenario eröffnet Andrea Iannone neue Möglichkeiten der Berufung.» Dennoch sei man erstaunt über die Strafe, da bei er Urteilsbegründung quasi die Unschuld Iannones anerkannt worden sei, heisst es weiter.

Massimo Rivola, CEO von Aprilia Racing, erklärt: «Das Urteil verblüfft uns wegen der verhängten Strafe gegen Andrea, allerdings ist es auch zufriedenstellend, denn die Richter erkannten Andreas völlige Gutgläubigkeit und Unwissenheit bei der Einnahme der Substanz an und bestätigten damit das Argument der Lebensmittelverseuchung.»

«Aus diesem Grund macht die verhängte Strafe keinen Sinn», betont der Italiener. «In Anbetracht der von den Richtern selbst verfassten Beweggründe hätte Andrea freigesprochen werden müssen, wie dies bei anderen kontaminierten Sportlern immer der Fall war. Aber diese Situation lässt uns sehr hoffnungsvoll auf die Berufung blicken, die hoffentlich sehr schnell erfolgen wird. Wir wollen, dass Andrea wieder auf seiner Aprilia RS-GP Gas geben kann. Wir werden ihm bis zum Ende dieser Angelegenheit zur Seite stehen und ihn bei seinem Vorgehen unterstützen.»

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