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Fake-Interview mit Michael Schumacher: Hohe Strafe

Von Mathias Brunner
Michael Schumacher

Michael Schumacher

​Im Frühling 2023 staunten die Formel-1-Fans über eine Schlagzeile des Blattes «Die Aktuelle»: «Michael Schumacher: das erste Interview». Was sich als Fake herausstellte und bestraft worden ist.

Am 29. Dezember 2013 wurde das Leben der Familie von Michael Schumacher auf den Kopf gestellt: Der damals erfolgreichste Formel-1-Fahrer, umjubelter Star von Ferrari und Mercedes, zog sich bei einem Skiunfall in Frankreich schwere Verletzungen zu. Seither schützt seine Familie die Privatsphäre mit allen Mitteln, über den Gesundheitszustand des siebenfachen Weltmeisters ist nichts bekannt.

Und dann das im April 2023: «Michael Schumacher: das erste Interview». So titelt die Illustrierte «Die Aktuelle». Was auf der Titelseite nicht stand: Natürlich gab es kein Gespräch mit dem deutschen Idol. Der Text entstand vielmehr mit Hilfe künstlicher Intelligenz. Die Aktuelle wollte das mit dem Zusatz «Es klingt täuschend echt» abfedern, aber das linderte den Zorn vieler Fans kein bisschen.

Vielmehr wird der Anschein eines wirklichen Gesprächs auch im Innenteil gewahrt, mit dem vermeintlichen Zitat von Michael Schumacher «Mein Leben hat sich total verändert».

Diese Täuschung wurde auch vom Online-Medienportal «Übermedien» angeprangert: Mit Journalismus habe diese bemerkenswerte Frechheit nun wirklich nichts zu tun.

Die Familie des 55-jährigen Kerpeners bestätigte, dass rechtliche Schritte eingeleitet wurden.

Die Funke Mediengruppe, zu der «Die Aktuelle» gehört, reagierte kurz nach Veröffentlichung des Interviews mit einer Pressemitteilung. Darin erklärte Zeitschriften-Geschäftsführerin Bianca Pohlmann, dass man sich «mit sofortiger Wirkung» von Chefredakteurin Anne Hoffmann getrennt hat. Hoffmann war seit 2009 verantwortlich für die journalistischen Inhalte der Illustrierten.

Das Unternehmen entschuldigte sich bei der Familie Schumacher und Pohlmann betonte: «Dieser geschmacklose und irreführende Artikel hätte nie erscheinen dürfen. Er entspricht in keiner Weise den Standards von Journalismus, wie wir – und unsere Leserinnen und Leser – ihn bei einem Verlag wie Funke erwarten.»

Anne Hoffmann wehrte sich gegen ihren Rauswurf und setzte sich Ende Februar 2024 vor dem Arbeitsgericht München gegen Funke durch, die Kündigung wurde trotz erheblicher Fehler der Journalistin als unverhältnismässig eingestuft. Dieser Rechtsstreit wird nun vor dem Landesarbeitsgericht weitergehen.

Das von Familie Schumacher eingeleitete Verfahren führte laut «Übermedien» zu einer Schmerzensgeldzahlung des Medienhauses in Höhe von 200.000 Euro.


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