FIA-Chef Jean Todt: Wieso am Schweizer Steuerpranger?
FIA-Chef Jean Todt
Wieso taucht der Name von Jean Todt im ?Bundesblatt der Schweizer Steuerverwaltung auf? Der Verdacht würde nahe liegen: der Franzose steht wie Hunderte andere am Steuerpranger. Aber so einfach ist es offenbar nicht.
Es ist im Amtsblatt öffentlich einsehbar: gestützt auf das Doppelbesteuerungs-Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich sowie auf ein Amtshilfegesuch der Franzosen forderte die Schweizer Steuerverwaltung Jean Todt auf, seine Schweizer Adresse zu nennen. Todt – jahrelang Rennchef von Peugeot, dann von Ferrari, schliesslich als Präsident der italienischen Nobelmarke zum FIA-Präsidenten aufgestiegen – taucht deshalb im Amtsblatt auf, weil dort die Schweizer Steuerverwaltung regelmässig mutmassliche Steuersünder anprangert, dies jeweils basierend auf ausländischen Steuerbehörden, welche die Schweizer um Hilfe bitten.
Das muss jedoch nicht bedeuten, dass sich der 69jährige Franzose etwas zu Schulden kommen liess. Die französischen Behörden mussten später einräumen, dass es sich hier wohl um einen Fehler gehandelt habe, man habe sich bei Todt entschuldigt, dessen Steuergebaren offenbar makellos sei.
Das Auflisten prominenter Namen im Zusammenhang mit möglichen Steuervergehen ist rechtlich umstritten, vor allem dann, wenn sich später herausstellt, dass kein Vergehen vorliegt. Sind die Ermittler inzwischen überlastet? Noch vor drei Jahren gab es 370 Amtshilfegesuche bei der eidgenössischen Steuerverwaltung, nun sind es mehr als sieben Mal so viele. Im Schnitt jeder Zehnte mutmassliche Steuersünder findet seinen Namen im Amtsblatt wieder.
Wieso überhaupt das Auflisten von Namen im Amtsblatt? Weil aufgrund der Gesetzgebung die Schweizer Behörden den möglichen Sündern Gelegenheit geben müssen, gegen das Amtshilfegesuch Beschwerde einzulegen. Und dazu werden sie öffentlich aufgefordert.
Auf die Dauer erledigt sich dieses heikle Vorgehen von selber: die Schweiz hat in der vergangenen Woche mit der EU ein Abkommen in Sachen automatischem Informationsaustausch unterzeichnet. Ab 2018 werden bislang durch das Bankgeheimnis geschützte Daten über die Grenze weitergereicht: jene ausländischer Kunden in der Schweiz und auch jene von Schweizer Bürgern, die Bankkonten im Ausland haben.