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IDM-Piloten: Home Office vor dem Start 2021

Von Esther Babel
Bevor ein IDM-Pilot in einer der Solo-Klassen in die Startaufstellung rollen kann, hat er neben den technischen und körperlichen Vorbereitungen auch noch einiges an Verwaltungskram zu erledigen.

Das Wort Pause verdient die sogenannte Winterpause eigentlich nicht. Es bedeutet lediglich, dass keine Rennen gefahren werden. Dafür ist öfters mal Schreibtischarbeit angesagt, bevor es wie in diesem Jahr in Oschersleben mit der Saison der IDM losgeht.

Einschreibung/Nennung

Um Punkte in der Jahresendwertung der IDM zu erhalten, müssen die Fahrer eine Dauernennung abgeben. Die einmalige Einschreibegebühr für die Saison 2021 beträgt in den Klassen SBK1000, SSP/STK 600 und SSP 300 395 Euro zzgl. MwSt. Erst nach Bezahlung der Einschreibegebühr ist der Fahrer punktberechtigt und für alle Läufe in seiner Klasse verbindlich angemeldet. Dies gilt nicht für Teilnehmer der Klassen Twin Cup, Pro Superstock Cup, NTC, Yamaha R3 bLU cRU Cup und für die Sidecars. Diese regeln ihre Einschreibungen selbst und zahlen dann eine Summe x an den Promoter.

Nicht permanent eingeschriebene Fahrer (Gaststarter) erhalten keine Meisterschaftspunkte. Der IDM-Promoter behält sich vor, Einschreibungen abzulehnen. Die sportgesetzlichen Bestimmungen bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Nennung erfolgt vorbehaltlich des endgültigen Reglements. Ab Veröffentlichung bzw. Zusendung des Reglements besteht ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Hierzu muss eine schriftliche Widerrufserklärung per Mail an folgende Adresse geschickt werden: idm@actionteam.de. Der Widerruf ist kostenfrei.

Das Nenngeld beträgt pro Veranstaltung inkl. dem Freitagstraining:
IDM SBK1000: 830,- EUR zzgl. gesetzl. gültiger MwSt.
IDM SSP600: 700,- EUR zzgl. gesetzl. gültiger MwSt.
IDM SSP300: 550,- EUR zzgl. gesetzl. gültiger MwSt.
IDM STK600: 700,- EUR zzgl. gesetzl. gültiger MwSt

Die Bruttoendpreise ergeben sich nach den jeweils vor Ort gültigen Steuersätzen. Die Bruttoendpreise können per Mail (idm@actionteam.de) erfragt werden.

Bewerber und Fahrer verpflichten sich mit Abgabe der Einschreibung zur Teilnahme an allen Veranstaltungen im Rahmen der IDM und zur Zahlung der Nenngelder an den Veranstalter. Der Nennungsschluss ist der Freitag 14 Tage vor der Veranstaltung. Wird das Nenngeld nicht spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung entrichtet, erhöht sich der zu zahlende Betrag um eine Bearbeitungspauschale von 25,- EUR und der Veranstalter kann den Startplatz jederzeit an Gaststarter weitergeben. Kommen Bewerber und Fahrer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, entfällt das Startrecht bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung.

Sofern die Nennung gegenüber dem Veranstalter vor dem jeweiligen Nennungsschluss schriftlich zurückgezogen wird, entfällt die Teilnahme- und Zahlungsverpflichtung. Nach Nennungsschluss ist ein kostenfreier Rücktritt der Nennung nicht mehr möglich und das Nenngeld muss entrichtet werden. Außerdem hat der Promoter bei Nichteinhaltung der Teilnahmepflicht Anspruch auf Bezahlung eines zusätzlichen pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 100,- EUR zusätzlich zum jeweils zu entrichtendem Nenngeld. Bewerber/Fahrer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der vom Veranstalter einbehaltene Betrag. Dem Promoiter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten. Die Bestimmungen zum Widerruf nach Zugang des Reglements bleiben hiervon unberührt.

Teamrabatt

Teams die sich mit mehreren Fahrern in der IDM einschreiben erhalten folgenden Rabatt pro Nenngeld: Fahrer 1 bezahlt das volle Nenngeld, Fahrer 2 bekommt 10% Rabatt auf das Nenngeld, Fahrer 3 - 5 bekommt 15% Rabatt auf das Nenngeld. Ab Fahrer 6 wird wieder das volle Nenngeld bezahlt.

Gaststart

Gaststarter sind nicht punktberechtigt und bezahlen daher nur das jeweils vorgesehene Nenngeld. Pro Saison und pro Fahrer sind maximal drei Gaststarts möglich. Der Teilnehmer muss sich auf der IDM Webseite bis Mittwoch vor dem Rennwochenende für das jeweilige Event angemeldet haben.
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, selbst für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz gesorgt zu haben. Für Veranstaltungen, die außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, sichert der Teilnehmer dem Veranstalter zu, dass er eine für den Zeitraum der Veranstaltung gültige und ausreichende Auslandskrankenversicherung, die auch den Krankenrücktransport beinhaltet, abgeschlossen hat und weist diese auf Verlangen des Veranstalters nach. Es besteht kein Krankenversicherungsschutz über den Veranstalter.

Absage

Bei Ausfall einer Veranstaltung behält sich der Promoter vor, eine Ersatzveranstaltung zu benennen oder den Termin gänzlich zu streichen.Beim Ausfall einer Veranstaltung gilt bezüglich der Rückzahlung für das bereits gezahlte Nenngeld Art. 54 des DMSG mit folgender Abweichung: Bei Abbruch oder Absage der Veranstaltung am Veranstaltungstag wegen höherer Gewalt behält sich der Veranstalter vor, das Nenngeld für diesen Veranstaltungsteil einzubehalten. Eine Rückerstattung der Einschreibegebühr auch teilweise ist in diesem Fall nicht möglich.
Im Falle einer Absage aus Gründen, die in der bestehenden COVID 19-Pandemie liegen, gelten die vorstehenden Bestimmungen zu höherer Gewalt entsprechend. Alle weiteren Ansprüche wie bspw. Schadensersatzleistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

COVID 19-Pandemie

Aufgrund der bestehenden COVID 19-Pandemie wird vom Veranstalter ein an die zum Veranstaltungszeitpunkt an die aktuelle Lage angepasstes Hygienekonzept mit den bekannten AHA-Regeln (Atemschutz-Hygiene-Abstand) zum Schutz vor Ansteckung erstellt, das den Teilnehmern bekanntgemacht wird und unbedingt einzuhalten ist.

IDM Preisgelder

Vom Promoter wird am Ende der IDM Saison 2021 ein einmaliges Preisgeld an die fünf Erstplatzierten der unten genannten Prädikatsklassen ausgezahlt. Voraussetzung für den Erhalt des Preisgeldes ist die permanente Einschreibung für die Saison und die Zahlung der Einschreibegebühr sowie des jeweiligen Nenngeldes.

Superbike 1000: 1. Platz 2.750,00€ 2. Platz 2.250,00€ 3. Platz 1.750,00€ 4. Platz 1.300,00€ 5. Platz 1.000,00€

Reifenbestimmungen

Es dürfen nur Reifen verwendet werden, die vom exklusiven Reifenpartner für die jeweilige Veranstaltung zum Verkauf angeboten werden. Jeder Fahrer bekommt eine Reifenliste, aus der ersichtlich ist, welche Reifen zur jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung stehen. Diese erhält der Fahrer bei unserem Reifendienst vor Ort.
Jedem Fahrer stehen innerhalb einer Klasse die gleichen Reifen und Mischungen zur Verfügung. Der Reifen muss jederzeit eindeutig zu identifizieren sein. Eine Manipulation der Mischungsbezeichnung (z.B. SC1) oder der Spec-Nummer (z.B. W1050) ist verboten.
Jeder Reifen muss auf der Seitenwand neben der Fahrer-Mepolette zusätzlich mit einer IDM-Mepolette gekennzeichnet sein. Diese sind auf der linken Seite in Fahrtrichtung anzubringen.
Die Kontrolle erfolgt während den Trainings bei Einfahrt Boxengasse oder direkt nach dem Rennen im Parc-Fermé. Eine Rückgabe von Reifen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Es dürfen keine Qualifyer&Intermediates verwendet werden, diese stehen somit auch nicht zur Verfügung. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Rückversetzung in der Startaufstellung um 4 Plätze für das kommende Rennen.

Benzinbestimmungen

In der Klasse Superbike 1000 darf nur Benzin verwendet werden, das vom exklusiven Partner für die jeweilige Veranstaltung zum Verkauf angeboten wird. Die Bestellung muss bis zwei Wochen vor jedem Event erfolgen. Die Kontrolle erfolgt bei der Technischen Abnahme durch die Entnahme von Proben. Eine Rückgabe ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Wertungsausschluss.

Motorrad / Fahrerkombi / Fahrzeuge

Bewerber, Fahrer und Beifahrer verpflichten sich mit ihrer Einschreibung, die laut IDM Markenhandbuch festgelegten Werbeflächen am Fahrzeug und an ihrer Fahrerbekleidung für die IDM und deren Partner freizuhalten und die gestellten Aufnäher und Aufkleber anzubringen.

Darüber hinaus sind auf allen während der Veranstaltung eingesetzten Fahrzeugen (Service-Fahrzeug, Wohnmobil, Wohnwagen.) mindestens zwei der vom Promoter gestellten IDM Aufkleber anzubringen. Die Aufkleber werden im Rahmen der Veranstaltung ausgegeben.
Verstöße werden strikt mit jeweils 250,- EUR geahndet.

Bewerber, Fahrer und Beifahrer verpflichten sich mit ihrer Einschreibung folgende Werbeflächen am Fahrzeug und an ihrer Fahrerbekleidung für die IDM und den Seriensponsor freizuhalten und die gestellten Aufnäher und Aufkleber anzubringen.

Motorrad:
Mindestgröße IDM vorne: 90 x 35 mm
Mindestgröße IDM hinten: 90 x 35 mm
Mindestgröße Pirelli Schutzblech vorne: 150 x 20 mm
Mindestgröße Pirelli Verkleidung Seite: 200 x 45 mm
Mindestgröße ETS Tank: 130 x 65mm
Mindestgröße ETS Verkleidung Seite: 130 x 65mm
Ausnahmen werden nur genehmigt, wenn aufgrund der Gegebenheit des Motorrads nicht genügend Platz vorhanden ist.

Kombi:
Mindestgröße IDM & Pirelli Vorderseite jeweils: 90 x 35 mm Mindestgröße Pirelli Rückseite: 220 x 90 mm

Werbung

Die Verteilung von Werbemitteln im Fahrerlager wie Flyer, Give-Aways etc. und Ausstellung von Produkten bedürfen der Zustimmung der / des Veranstalters. Das Hissen von Fahnen, das Aufstellen von Bannern, Flying-Bannern und Inflatables sowie das Anbringen von Bannern auf dem Veranstaltungsgelände ist ausschließlich den IDM-Sponsoren vorbehalten.

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