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Liberty Media: Weitere Verzögerung in EU-Kommission

Von Thomas Kuttruf
Die Zukunft der MotoGP wird weiter noch eine Weile in Brüssel besprochen

Die Zukunft der MotoGP wird weiter noch eine Weile in Brüssel besprochen

Die für Ende letzten Jahres geplante Übernahme des spanischen Sportvermarkters und MotoGP-Rechteinhabers Dorna Sports durch Liberty Media hängt weiter fest. Nun änderte die EU-Kommission erneut den Zeitplan.

Ginge es nach dem US-Konzern Liberty Media sowie MotoGP-Rechteinhaber Dorna Sports in Madrid, dann wäre die Übernahme durch die Amerikaner längst über die Bühne gegangen.

Doch wie bereits mehrfach auf SPEEDWEEK.com und zuletzt Anfang dieses Jahres berichtet, verzögert sich der Milliarden-Deal. Alleinige Hürde für die Umsetzung der großen Akquise ist das europäische Wettbewerbsrecht. Als die Komplexität der weit vorbereitenden Übernahme klar wurde, nahm Brüssel die gesamte Dynamik aus dem angebahnten Handel heraus.

Dem jüngsten Protokoll der mit dem Vorgang betrauten Untersuchung ist zu entnehmen, dass die Frist für eine Entscheidungsfindung um weitere 20 Arbeitstage hinausgeschoben wurde. Stand heute ist der neue Tag der Entscheidung der 16. Juni 2025.

Die hat bis Ende 2024 in Gang gesetzte Phase-II-Untersuchung der EU-Kommission alle Sachverhalte zu den offiziell angemeldeten Bedenken zu prüfen. Da das Protokoll aus Brüssel von einer »provisorischen Deadline« spricht, ist nicht auszuschließen, dass sich die Arbeit der Kommission noch weiter hinzieht.

Die ausführliche Prüfung durch die Kommission bedeutet für alle Beteiligten, dass sich der ursprüngliche Wunschfahrplan um nahezu eine Saison verzögert – gleiches gilt dann auch für die erhofften Positiveffekte nach erfolgter Übernahme.

Die größte Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es festzustellen, inwieweit ein Zusammenschluss der beiden Unternehmen einen freien Wettbewerb beim Handel mit Lizenzen von Übertragungsrechten für Motorsportinhalte behindern könnte.

Gut für die Amerikaner: Auch ihnen bleibt damit mehr Zeit, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Hüter des europäischen Wettbewerbsrechts von der Rechtmäßigkeit der Übernahme zu überzeugen.

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